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Blogbrother ab sofort unter Creative-Commons-Lizenz

» 20.12.2008 um 12:11:31 von

Die neueste Folge des Elektrischen Reporters hat die Creative-Commons-Lizenzen zum Thema. Das brachte mich darauf, dass ich seit längerem vorhatte meine Veröffentlichungen wieder unter diese Lizenz zu stellen. Here we go, ich habe mal den Lizenztext der von mir gewählten Variante hier hereinkopiert. (Unter welcher Lizenz steht eigentlich der Lizenztext?)

Es ist Ihnen gestattet:

  • das Werk vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen

Zu den folgenden Bedingungen:

  • Namensnennung. Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen. (Link auf http://blogbrother.de in Verbindung mit meinem Namen)
  • Keine kommerzielle Nutzung. Dieses Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  • Keine Bearbeitung. Dieses Werk darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.
  • Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen. Am Einfachsten ist es, einen Link auf diese Seite einzubinden.
  • Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die Einwilligung des Rechteinhabers dazu erhalten.
  • Diese Lizenz lässt die Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.

Dies gilt für alle meine eigenen Inhalte dieses Blogs. Automatische Aggregation meines Feeds finde ich natürlich auch weiterhin scheiße.

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3 Kommentare zu diesem Beitrag

  • 1

    Die alte Frage: “Was ist für dich eine kommerzielle Nutzung?”

    Alexander am 05.01.2009 16:41 Uhr   Auf diesen Kommentar antworten
  • 2

    Diese Frage sollte auch endlich mal blogübergreifend und abschließend geklärt werden finde ich. Du bist doch Jurist, leier da doch mal was an. ;)

    Nicht-kommerzielle Nutzung bedeutet für mich, dass mit der Veröffentlichung und Verbreitung meines Inhalts keine Gewinnabsichten einhergehen. Also kein Drucken meiner Comics auf Shirts, Tassen o.Ä. oder Veröffentlichung meines Inhaltes auf Seiten, die hauptsächlich dazu dienen Werbeeinnahmen (z.B. AdSense) zu generieren bzw. auf Firmenwebseiten.

    Okay sind für mich Veröffentlichungen auf ‘lebenden’ Blogs von Privatpersonen, die zwar auch Werbung drauf haben, aber bei denen es beim Bloggen eben nicht um das Geld geht, sondern ums Bloggen selber (bei dir zum Beispiel).

    Ist ein wenig schwammig und deshalb würde ich mir da irgendeine allgemeingültige Regelung wünschen.

    Schnitzel am 06.01.2009 08:43 Uhr   Auf diesen Kommentar antworten
  • 3

    “Du bist doch Jurist, leier da doch mal was an.”

    … deshalb ja! :-)

    Die Gradwanderung zwischen persönlicher Einschätzung und rechtlicher Würdigung ist nämlich schwierig und letztendlich nach meinem Verständnis für “normale lebende” Blogs zu heikel. Kurzum: Die CC-Lizenz halte ich für Blogs, die auch nur im entferntesten ihre Website vermarkten (Banner, Partnerprogramme) für zu wacklig. Eine solche persönliche Erklärung von Dir ist da natürlich was anderes, aber dazu braucht man dann auch keine CC-Lizenz. :-)

    Alexander am 06.01.2009 15:57 Uhr   Auf diesen Kommentar antworten

 

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